Herzlich Willkommen,
auf diesen Seiten finden Sie GEMA-freie Entspannungsmusik und Meditationsmusik für gewerbliche oder private Nutzung. Aufgrund der harmonischen Struktur und eines Tempos von 60 (Takt-) Schlägen pro Minute (60 BPM) wirken diese Klänge beruhigend auf unser Nervensystem und laden ein zum Loslassen und Entspannen. Dadurch werden die Auswirkungen von negativem Stress auf unseren Organismus deutlich reduziert und wir erlangen wieder mehr Ruhe und Gelassenheit. Daher eignet sich diese Musik insbesondere auch als unterstützende Begleitung für Kurse und Seminare aller Art, wie z.B. für Yoga, Coaching, Entspannung oder Stressmanagement.
Mein Angebot
Außer den ca. einstündigen digitalen Musik-Alben mit Meditations- und Entspannungsmusik, auf denen mehrere Titel zu einem günstigen Paket zusammengestellt sind, gibt es alle Titel auch einzel. Darunter sind längere Musikstücke mit 20-30 Minuten Spieldauer sowie spezielle Musikstücke mit Solfeggio-Frequenzen, Binauralen-Beats und Frequenzen nach Dr. Rife.
Neben dieser ruhigen Musik für Entspannung und Meditation mit 60 BPM, finden Sie unter dem Stichwort „Wellnessmusik“ Musiktitel mit etwas lebhafterer Instrumentalmusik aus dem Genre Lounge / Chill-Out (70-120 BPM). Diese eignet sich insbesondere als Musik für eine lockere, entspannte Atmosphäre – z.B. in Wartebereichen, Wellness-Einrichtungen sowie Restaurant, Geschäften, etc..
Neu hinzugekommen ist die Rubrik Dynamische Musik Bewegung und Tanz. Hier liegt der Schwerpunkt auf Rhythmus und Energie. Diese Musik kann zum Tanzen sowohl Live als auch bei Veranstaltungen via ZOOM eingesetzt werde. Beispielsweise als Musik zum Aufwärmen bei Seminaren, für Bewegungsmeditationen oder Trance-Dance.
Um diese Gema-freie Musik auch kommerziell zu nutzen, können Sie dafür Musiklizenzen erwerben. Alle Lizenzen enthalten eine GEMA-Freistellungserklärung. Dadurch sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Näheres dazu im folgenden Abschnitt.
Herzlichst Ihr
Andreas Hoegel
Komponist, Musiker & Produzent
Mit einer Lizenz GEMA-freie Entspannungsmusik und Meditationsmusik gewerblich nutzen
Mit dem Kauf eines Musiktitels von dieser Seite erwerben Sie automatisch auch eine Nutzungslizenz. Da ich als Musikautor kein Mitglied der GEMA (bzw. einer anderen Verwertungsgesellschaft, wie SUISA, AKM, ASCAP, BMI, PRS, SECAM, GVL) bin, können Sie bei mir das Recht erwerben, GEMA-freie Entspannungsmusik, Meditationsmusik und Wellnessmusik für eigene gewerbliche Projekte zu verwenden, die Sie dann veröffentlichen dürfen. Dafür biete ich mehrere Lizenzmodelle an. Die Nutzungsbestimmungen und Preise richten sich nach dem jeweiligen Verwendungszweck:
Privat-Lizenz: Sie ermöglicht die Nutzung meiner Musik für den Eigenbedarf, als Hintergrundmusik für ein privates Video, eine private Webseite oder eine private Telefonwarteschleife.
Lizenz-A (öffentliche Aufführung, Beschallung): Sie gilt für den Einsatz als Begleitmusik bei Seminaren, Entspannungstrainings, Coachings, Massage-Sitzungen oder Yoga. Sie gilt auch für Live Veranstaltungen via ZOOM. Außerdem kann sie damit als beispielsweise als Entspannungsmusik bzw. Wellnessmusik in Hotel, Gastronomie, Sauna etc. eingesetzt werden.
Für die Beschallung mehrerer Räumen innerhalb eines Unternehmens muss dabei für jeden Raum eine separate Lizenz erworben werden. Oder Sie nutzen eines der günstigen Beschallungspakete.
Lizenz-B, C oder D (Produktionsmusik): Damit sind eigene Audio-Projekte (mp3, CD, Podcast, App) möglich. Dazu gehören beispielsweise der Einsatz als Hintergrundmusik bei einer geführten Meditation (Trance, Hypnose) oder die musikalische Untermalung für einen Film. Diese dürfen Sie anschließend auch zum Verkauf anbieten.
Hinweise zur Verwendung der Musik:
- Es wird immer das einfache Nutzungsrechte gewährt, d. h. auch andere Menschen könne die Lizenz erwerben und nutzen. Das Copyright für die Musik verbleibt beim Urheber. Die Lizenzen für meine Gema-freie Entspannungsmusik sind zeitlich unbefristet (keine jährliche Erneuerung).
- Eine Lizenz für Produktionsmusik (B,C,D) wird immer projektbezogen vergeben. Zur Verdeutlichung: Lizenz-B wird beispielsweise für eine Motivations-Trance mit dem Thema „Raucherentwöhnung“ verwendet. Eine andere Trance mit anderem Thema, z. B. „Besser Schlafen“ würde dann eine weitere Lizenz benötigen. Mit der Lizenz-B können Sie bis zu 3 Projekte verwirklichen, mit Lizenz-C bis zu 15 Projekte. Mit Lizenz-D gibt es keine Begrenzung.
- An der unter Lizenz B, C, D erworbenen Musik dürfen Schnitte, Kürzungen, Verlängerung oder sonstige Veränderungen, wie z.B: Sprach- oder Effekt-Unterlegung vorgenommen werden.
- Die Musik der Kategorien B, C, D darf nur in Kombination mit gesprochenem Text und / oder bewegtem Bild vervielfältigt, gesendet, oder ins Netz gestellt werden.
- Es ist untersagt, die erworbenen Titel alleinstehend zum Weiterverkauf anzubieten, eine Unterlizenz an Dritte zu vergeben oder das Nutzungsrecht für andere Projekte, als die oben angegebenen zu verwenden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.
- Die Lizenzen B, C, D gelten nicht für den Einsatz in der Werbung (TV, Film, Radio). Auch Projekte, die über einen Verlag herausgegeben werden sind damit nicht abgedeckt. Dafür nehmen Sie bitte persönlich Kontakt mit mir auf.
Wenn Sie mehr über das Thema GEMA-freie Musik erfahren möchten, finden Sie hier einen Wikipedia-Artikel dazu.