Übersicht der einzelnen Lizenzen und deren Preise

Privat-Lizenz - von € 5,00 (Single) bis € 18,00 (Album)
  • Nutzung für den Eigenbedarf
  • privates Video, privater Podcast – oder privates Online-Video, Schulprojekt
  • Keine gewerbliche Nutzung
Lizenz A - von € 7,00 (Single) bis € 29,00 (Album)
  • Gewerbliche Beschallung (Hotel, Praxisräume, Gastronomie, Seminar)
  • Live-Online Veranstaltungen per ZOOM o. ä.
Lizenz B - von € 25,00 (Single) bis € 95,00 (Album)
  • Hintergrundmusik für eine Meditation, Fantasiereise, Hörbuch, Film mit Veröffentlichung auf CDs, Apps, Hörbüchern, Podcasts, Download (z. B. Yoga-/ Entspannungs- / Hypnose-Texte, Meditationen, literarische Texte).
  • CD (Auflage bis 1000 Stück)
  • Musik für Video, Produkt- oder Image-Film (auch Youtube)
  • Musikuntermalung für gewerbliche Webseite
  • Gewerbliche Telefonwarteschleife
    Lizenz-B gilt für jeweils drei Themen / Projekte
Lizenz C - von € 70,00 (Single) bis € 300,00 (Album)
  • Gleiche Rechte wie Lizenz-B. Jedoch können Sie hier ein bestimmtes Musikstück in bis zu 10 verschiedenen Themen verwenden 
Lizenz D (Flatrate) - von € 100,00 bis € 190,- (je nach Titellänge, gilt nur für einzelne Titel)
  • Gleiche Rechte wie Lizenz-B mit Flatrate für unbegrenzt viele Themen 

Sollte Ihre Nutzungsart nicht aufgeführt sein oder wenn Sie Fragen dazu haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.

Die Lizenzen gelten je Musiktitel bzw. Album und sind zeitlich unbefristet.

Erwerben Sie das Recht, ausgewählte Musiktitel für Ihr kommerzielles Projekt zu verwenden und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen – entweder als Begleitmusik für ein bestimmtes Thema, welches Sie dann veröffentlichen und weitergeben dürfen – oder für die Beschallung gewerblicher Räume. Sie zahlen dafür einen einmaligen Lizenzbetrag. Darüberhinaus fallen keine weiteren Kosten an. Die Preise richten sich jeweils nach der Länge des Titels und der Art der Lizenz.

Jede Musik-Lizenz beinhaltet bestimmte Nutzungsrechte. Beispiel:

Mit der Lizenz-A (Beschallung) dürfen Sie die Musik als entspannende Hintergrundmusik in Ihrer Firma (Praxis, Café, Geschäft, Restaurant, Hotel, Sauna) oder bei Seminaren (z. B. Coaching, Yoga, Entspannung, Massage, …) einsetzen. Auch sind Online Live-Seminaren z.B. per Zoom erlaubt.

Mit der Lizenz-B (Projekt) können Sie einen oder mehrere  Musiktitel als Hintergrundmusik für ein bestimmtes Projekt (Meditation, Fantasiereise, Film, Hörbuch u. ä.) verwenden. Das fertige Produkt dürfen Sie dann an andere weitergeben bzw. verkaufen (MP3, Stream, YouTube, oder auch physisch, z.B. als CD).

Nach dem abgeschlossenen Kauf einer Lizenz erhalten Sie sofort per E-Mail einen Download-Link zu den Musikdateien (Format MP3 mit 256 kb), eine Lizenz und ein GEMA-Freistellungsdokument sowie eine Rechnung.

Hinweise zur Verwendung der Musik:

  • Sie kaufen mit einer Lizenz immer das einfache Nutzungsrecht. Das Copyright für die Musik verbleibt beim Urheber.
  • Eine Lizenz wird zeitlich unbefristet vergeben, gilt jedoch immer nur für ein bestimmtes Thema (oder mehrere, je nach Lizenz).
  • An der unter Lizenz erworbenen Musik dürfen, im Rahmen Ihres Projektes Schnitte, Kürzungen, Verlängerung (Loops) oder (nur für Lizenz B/C/D) sonstige Veränderungen wie z. B: Sprach- oder Effekt-Unterlegung vorgenommen werden.
  • Lizenz B und C, D: Die lizenzierte Musik darf nur in Kombination mit gesprochenem Text vervielfältigt, gesendet, oder ins Netz gestellt werden.
  • Die Lizenz wird für jeweils ein Thema vergeben. Zur Verdeutlichung: Eine Lizenz B wird beispielsweise für eine Motivations-Trance mit dem Thema “Raucherentwöhnung” verwendet. Eine andere Trance mit anderem Thema, z.B. “Besser Schlafen” würde dann eine weitere Lizenz benötigen. Es sind jedoch mit Lizenz-B bist zu drei Themen möglich.
  • Lizenzen B, C, D gelten nicht für den Einsatz in der Werbung (TV, Film, Radio). Dafür nehmen Sie bitte persönlich Kontakt mit mir auf.

Nicht erlaubt:

  • Es ist untersagt, die erworbenen Titel alleinstehend zum Weiterverkauf anzubieten, eine Unterlizenz an Dritte zu vergeben oder das Nutzungsrecht für andere Projekte, als die oben angegebenen zu verwenden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.
  • Die Nutzung auf Youtube und anderen Social-Media Platformen ist erlaubt. Es darf dafür jedoch keine “Content-ID” angelegt werden, da dies zu Urheberrechtsproblemen führt und andere Nutzer des Musikstücks ausgeschlossen würden. (eine Registrierung wird von Distributoren wie beispielsweise Believe, Feiyr, iMusician, Distrokid, TuneCore, CD Baby optional angeboten. Sie muss aber abgewählt werden). Auch eine Registrierung für den  “Facebook Rights Manager” ist in diesem Zusammenhang nicht erlaubt.
  • YouTube-Projekte bei denen die Musik im Vordergrund steht (nur mit einem Standbild oder einer Video-Schleife unterlegt) sind nicht erlaubt.
  • Es ist untersagt die Musik für Inhalte zu verwenden, die rassistisch, gewaltverherrlichend oder verboten sind.

Upgrade:

Sie könne eine private Nutzung der Lizenz für Entspannungsmusik jederzeit in eine höhere Lizenz umwandeln. Wenn Sie das möchten, teilen Sie es mir bitte mit. Sie bekommen dann von mir einen Rabatt-Code, der den Preis für die neue Lizenz-Bestellung um den bereits gezahlten Betrag reduziert.

Den Lizenzvertrag im Wortlaut finden Sie in den AGBs hier zur Ansicht. (gültig ab 20.11.2021)

Warum GEMA-freie Musik?

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) vertritt die Rechte aller Komponisten und Texter, die einen Wahrnehmungsvertrag mit ihr abgeschlossen haben. Sie betreibt für ihre Mitglieder den Einzug der Gebühren für die Aufführung bzw. Wiedergabe ihrer Musik in TV und Radio sowie an öffentlichen Orten, wie Fitnessstudios, Geschäften, Restaurants, Praxen.

GEMA-freie Musik bedeutet, dass die Rechte eines Musik-Titels nicht von der GEMA verwaltet werden. Das heißt: Die GEMA-Gebühren entfallen bei Komponisten und Textern die keinen Vertrag mit der GEMA abgeschlossen haben. Hier kann der Urheber dann selbst entscheiden, unter welchen Bedingungen seine Musik genutzt wird.
Allerdings ist auch diese GEMA-freie Musik urheberrechtlich geschützt. Daher müssen Rechte in diesem Fall direkt beim Urheber eingeholt werden.

Weil in Deutschland grundsätzlich eine sogenannte GEMA-Vermutung gilt, ist zunächst einmal jede öffentliche Musik-Nutzung gebührenpflichtig; es sei denn, der Nutzer kann mit einem entsprechenden Dokument beweisen, dass seine Musik GEMA-frei ist.

Da ich, als Komponist und Produzent der hier angebotenen Musik, kein GEMA-Mitglied (und auch kein Mitglied einer anderen Verwertungsgesellschaft, wie SUISA, AKM, ASCAP, BMI, PRS, SECAM, GVL) bin, können Sie das Recht für die gewerbliche Nutzung eines Musik-Titels in Form einer Lizenz für Entspannungsmusik direkt bei mir einholen – schnell und unkompliziert. Dadurch sind Sie rechtlich abgesichert. 

GEMA-freie Musik ist in der Regel günstiger, da keine Verwaltungsgebühren für die Institution anfallen. Auch geht der Prozess einer Lizenzierung unkomplizierter und schneller vonstatten.