Gemafreie Entspannungsmusik mit 20-30 Minuten Länge

Gemafreie Entspannungsmusik mit 20-30 Minuten Länge, z. B. für geleitete Meditationen oder als entspannende Hintergrundmusik für Meditation, Yoga, Therapie, Wellness, Coaching, Hörbuch, Filmvertonung.

Diese Musik ist von Anfang bis Ende durchkomponiert und haben eine eigene “Dramaturgie”. Sie eignen sich insbesondere zur musikalischen Begleitung für Massage, Reiki, Yoga sowie als Meditationsmusik für innere Zentrierung und Stille. Um sie gewerblich einsetzen zu können,  besteht auch für diese Musiktitel die Möglichkeit einer Lizenzierung

Weitere Gemafreie Musik für Entspannung und Meditation finden Sie auch in den 60-minütigen Alben.

Bitte beachten Sie: Diese Playlist “Meditations- und Entspannungsmusik mit 20-30 Minuten Länge” enthält nicht die 30-minütigen Versionen der Solfeggio-Frequenzen und Binauralen Beats.

Mit Klick auf das Warenkorbsymbol gelangen Sie zur Produktseite mit den Lizenz-Optionen. 



Warum GEMA-freie Musik?

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) vertritt die Rechte aller Komponisten und Texter, die einen Wahrnehmungsvertrag mit ihr abgeschlossen haben. Sie betreibt für ihre Mitglieder den Einzug der Gebühren für die Aufführung bzw. Wiedergabe ihrer Musik in TV und Radio sowie an öffentlichen Orten, wie Fitnessstudios, Geschäften, Restaurants, Praxen.

GEMA-freie Musik bedeutet, dass die Rechte eines Musik-Titels nicht von der GEMA verwaltet werden. Das heißt: Die GEMA-Gebühren entfallen bei Komponisten und Textern die keinen Vertrag mit der GEMA abgeschlossen haben. Hier kann der Urheber dann selbst entscheiden, unter welchen Bedingungen seine Musik genutzt wird.
Allerdings ist auch diese GEMA-freie Musik urheberrechtlich geschützt. Daher müssen Rechte in diesem Fall direkt beim Urheber eingeholt werden.

Weil in Deutschland grundsätzlich eine sogenannte GEMA-Vermutung gilt, ist zunächst einmal jede öffentliche Musik-Nutzung gebührenpflichtig; es sei denn, der Nutzer kann mit einem entsprechenden Dokument beweisen, dass seine Musik GEMA-frei ist.

Da ich, als Komponist und Produzent der hier angebotenen Musik, kein GEMA-Mitglied (und auch kein Mitglied einer anderen Verwertungsgesellschaft, wie SUISA, AKM, ASCAP, BMI, PRS, SECAM, GVL) bin, können Sie das Recht für die gewerbliche Nutzung eines Musik-Titels in Form einer Lizenz für Entspannungsmusik direkt bei mir einholen – schnell und unkompliziert. Dadurch sind Sie rechtlich abgesichert. 

GEMA-freie Musik ist in der Regel günstiger, da keine Verwaltungsgebühren für die Institution anfallen. Auch geht der Prozess einer Lizenzierung unkomplizierter und schneller vonstatten.